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ANGEBOT

 

Jugendtreff "Jugendegg"
Unser Jugendtreff steht Jugendlichen (zwischen 12-18 Jahren) von Rebstein, Marbach und Altstätten gratis zur Verfügung. Natürlich gibt es auch bei uns eine Hausordnung, welche z.B. Suchtmittel verbietet, für Toleranz einsteht, ....

Was du bei uns konkret alles kannst:
- bei Projekten / Aktionen mitwirken (z.B. nightball, Sommerlager, Workshops, Jugendtheater, Jugendbeiz, ...)
- unseren Treff für eine private Veranstaltung mieten (z.B. Klassenfest, Geburtstagsparty)
- unser Laptop nutzen & dort chatten, Bewerbungen texten, Hausaufgaben machen, ...
- Action erleben (an Veranstaltungen, Partys, Ausflügen, Lagern, Workshops/ Kursen, ...)
- Infos tanken (an unserer Infowand, aus Heftchen, Broschüren, im Netz und beim Team)
- spielen (z.B. Gesellschaftsspiele, Tischfussball, PingPong, Billiard, Play Station 3)
- Musik hören & dazu tanzen (in unserem Veranstaltungsraum, mit Spiegelwand)
- essen und trinken (du kannst auch bei der Bar mitarbeiten)
- Rat holen & sein Herz ausschütten (z.B. beim Team)
- mitbestimmen was läuft - melde Dich beim Team
- abschalten, sich erholen, "herumhängen"
- neue Freunde / Kolleginnen gewinnen
- tratschen, mitreden, diskutieren, ?
- Fragen, Ideen, Antworten? Wir sind gerne für dich da und freuen uns ?

Infoblatt Jugendtreff "Jugendegg"

Allgemeines zur Jugendarbeit:
(aus: THOLE W., Kinder- und Jugendarbeit: eine Einführung. Juventa, 2000, S.23)
Jugendarbeit ist ein verzweigtes, zuweilen sogar ein chaotisch anmutendes Gebilde, schreibt Werner Thole in seinem Grundlagenbuch zu Jugendarbeit. Weil "Jugendarbeit" kein Arbeitsfeld ist, welches staatlicher Aufsicht untersteht (wie zum Beispiel die Schule), kann sich grundsätzlich jede beliebige Institution als in der Jugendarbeit tätig bezeichnen und grundsätzlich alle Personen als Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter. Trotzdem hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in der Sozialwissenschaft eine engere Verwendung der Bezeichnung "Jugendarbeit" eingebürgert, welche es möglich macht, "Jugendarbeit" zu definieren. Thole schlägt folgende Definition von "Jugendarbeit" vor:
Kinder- und Jugendarbeit umfasst alle:
- ausserschulischen und nicht ausschliesslich berufsbildenden,
- vornehmlich pädagogisch gerahmten und organisierten,
- öffentlichen,
- nicht kommerziellen bildungs-, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Sozialisationsfelder
- von freien und öffentlichen Trägern, Initiativen und Arbeitsgemeinschaften.
Kinder ab dem Schulalter und Jugendliche können hier
- selbständig, mit Unterstützung oder in Begleitung von ehrenamtlichen und/oder beruflichen MitarbeiterInnen
- individuell oder in Gleichaltrigengruppen,
- zum Zweck der Freizeit, Bildung und Erholung
- einmalig, sporadisch, über einen turnusmässigen Zeitraum oder für eine längere, zusammenhängende Dauer zusammenkommen und sich engagieren.

Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit konstituiert damit ein freiwilliges Angebot in einem doppelten Sinne: Weder können Kinder und Jugendliche zu einer Teilnahme verpflichtet werden, noch können sie andererseits ihre Teilnahme einklagen.

Weitere Informationen rund um Jugendarbeit erhält man unter:
www.doj.ch (Dachverband offene Jugendarbeit)
www.infoklick.ch
www.jugendarbeit.ch
www.schulsozialarbeit.ch